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Ethische Richtlinien

Wir verpflichten uns weiterhin, die ethischen Richtlinien von «Swissfundraising» vollumfänglich einzuhalten.

Ethische Richtlinien für das Fundraising
Verabschiedet an der Vorstandssitzung vom 28. Juni 2010

Präambel

Solidarität ist ein wesentliches Element menschlichen Zusammenlebens. Sie ist das Fundament einer Gesellschaft, in der sowohl der sozialen Gerechtigkeit als auch der Selbstbestimmung und Eigenverantwortung des Einzelnen eine zentrale Funktion zukommt. Eine solidarische Gesellschaft ist darauf angewiesen, dass Personen und Körperschaften gemeinnützige Anliegen freiwillig unterstützen. Fundraiserinnen und Fundraiser sehen sich als Brückenbauer. Sie vermitteln zwischen Spendenden und Verwendungszweck oder Unterstützung Suchenden, und sie sind Treuhänderinnen und Treuhänder der berechtigten Interessen beider Seiten. Diese Aufgabe und die besondere Vertrauenssituation im Fundraising machen eine gute, ethische Fundraising-Praxis unabdingbar. Unter Fundraising wird in diesen Richtlinien die umfassende finanzielle Mittelbeschaffung für eine gemeinnützige Organisation verstanden. Es handelt sich um Zuwendungen, welche die Spenderinnen und Spender freiwillig und ohne Erwartung einer Gegenleistung erbringen. Grundlage der nachfolgenden ethischen Richtlinien von Swissfundraising sind die ethischen Richtlinien und Empfehlungen der European Fundraising Association (EFA), des europäischen Dachverbandes der nationalen Berufsverbände. Sie sind auf die Schweizer Situation und den schweizerischen gemeinnützigen Sektor angepasst und ergänzt worden.
Die ethischen Richtlinien gelten für Fundraiserinnen und Fundraiser innerhalb und ausserhalb von gemeinnützigen Organisationen. Die Mitglieder von Swissfundraising verpflichten sich darüber hinaus schriftlich zur Einhaltung dieser Richtlinien. Für das Handeln im Fundraising gelten fünf wichtige Prinzipien:

Ehrlichkeit

Fundraiserinnen und Fundraiser handeln ehrlich und wahrhaftig, so dass öffentliches Vertrauen gesichert sowie Spendende und Spendenempfangenden nicht irregeführt werden. Sie setzen sich für die Interessen und Bedürfnisse ihrer eigenen oder der von ihnen beratenen Organisation ein. Im Wettbewerb zwischen den gemeinnützigen Organisationen verhalten sie
sich fair.

Respekt

Fundraiserinnen und Fundraiser gehen respektvoll mit den Interessen von Unterstützenden und Unterstützten um. Sie achten die Würde und den Schutz menschlichen Lebens als Grundlage ihres Handelns. Sie tragen gesellschaftlicher und kultureller Vielfalt Rechnung.

Integrität

Fundraiserinnen und Fundraiser handeln offen und sind sich ihrer Verantwortung für den Erhalt des öffentlichen Vertrauens bewusst. Sie vermeiden grundsätzlich Interessenkonflikte und lassen sich weder persönliche noch berufliche Verfehlungen zuschulden kommen.

Professionalität

Fundraiserinnen und Fundraiser arbeiten nach höchsten professionellen Standards und ermutigen andere, dieselben Standards zu übernehmen.

Transparenz

Fundraiserinnen und Fundraiser legen eine genaue und nachvollziehbare Rechenschaft ab über ihre Arbeit, das Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag im Fundraising sowie über den Weg, den Spenden bis zur Verwendung nehmen.

Standards für die Praxis

Verantwortlicher Umgang mit Spenden

Fundraiserinnen und Fundraiser sorgen dafür, dass die Spenden effizient beschafft und wirksam eingesetzt werden. Sie führen die erhaltenen Mittel den von den Spenderinnen und Spendern beabsichtigten Zielen und Zwecken zu.
Fundraiserinnen und Fundraiser beschaffen Spenden sorgsam und mit Respekt vor der freien Wahl der Geberinnen und Geber – ohne Druck, Belästigung, Einschüchterung oder Zwang. Insbesondere heisst dies:
Einmalige Spenden dürfen nicht zur Mitgliedschaft in einer Organisation verpflichten. Bei Unterstützungsformen, die in Umfang und Zeit verpflichtend sind, ist eine angemessene Rücktrittsfrist einzuräumen. Spendenwerbung darf nicht mit dem Versand unbestellter Waren gegen Rechnung erfolgen. Spenderinnen und Spender müssen für die Überweisung
ihrer Beiträge die Wahlfreiheit in Bezug auf die Zahlungsweise haben. Fundraiserinnen und Fundraiser müssen grundsätzlich wissen, wer die Spendenden sind. Unbedenklich ist die Entgegennahme von anonymen Spenden, die von in der Schweiz domizilierten Banken oder
von PostFinance überwiesen werden. Abzulehnen sind dagegen anonyme Bar- und Sachspenden.

Beziehungen zu den Anspruchsgruppen

Fundraiserinnen und Fundraiser übernehmen Verantwortung gegenüber allen
Anspruchsgruppen, dies gilt im Besonderen für Spendende, Unterstützte sowie Arbeit- bzw. Auftraggeber. Fundraiserinnen und Fundraiser informieren zeitnah über die Verwendung der Spenden und achten die Privatsphäre der Spenderinnen und Spender. Sie verzichten auf aufdringliche Sammlungen. Fundraiserinnen und Fundraiser respektieren die Rechte der Unterstützten, insbesondere von Kindern, und wahren deren Würde. Sie verwenden im
Fundraising keine Materialien oder Methoden, die diese Würde untergraben. Abzulehnen sind Einzelkinderpatenschaften mit direkten persönlichen Kontaktmöglichkeiten zu Kindern. Fundraiserinnen und Fundraiser können als externe Fachleute im Auftrag von gemeinnützigen Organisationen Aufgaben des Fundraisings übernehmen. Die Gesamtverantwortung bleibt jedoch bei der Auftraggeberin. Fundraiserinnen und Fundraiser verzichten auf Vertragsvereinbarungen, die einseitige Abhängigkeiten schaffen. Fundraiserinnen und Fundraiser machen Mittelbeschaffung im Auftragsverhältnis den Spendenden gegenüber als solche erkennbar.
Fundraiserinnen und Fundraiser vermeiden Interessenkonflikte oder legen sie offen.

Verantwortung für Kommunikation und Marketing

Fundraiserinnen und Fundraiser verwenden nur Informationen, die wahr, genau und nicht irreführend sind und die Würde der Unterstützten wahren. Fundraiserinnen und Fundraiser verpflichten sich zu einer transparenten Darstellung der Fundraising-Kosten nach den Branchenstandards. Diese Kosten sind separat auszuweisen. Fundraiserinnen und Fundraiser machen über die Verwendung von Mitteln wahre Angaben ohne Über- oder
Untertreibung. Sie schaffen Klarheit über die Beweggründe etwa bei der Kooperation mit Firmen und verwenden in der Werbung überprüfbare Sachverhalte. Fundraiserinnen und Fundraiser halten sich an die geltenden Datenschutzregelungen und -gesetze. Sie respektieren, dass Spender- und Fundraising-Daten Eigentum der sammelnden gemeinnützigen Organisation sind. Diese Daten dürfen weder verkauft noch vermietet, getauscht, kopiert oder markiert werden. Fundraiserinnen und Fundraiser setzen den Wunsch von Personen, nicht mehr kontaktiert zu werden, schnell und ohne Hindernisse um. Fundraiserinnen und Fundraiser sorgen dafür, dass alle Vorgänge der Mittelbeschaffung und -weitergabe, der Buchhaltung und der
Berichterstattung innerhalb ihrer Verantwortung transparent und eindeutig sind. Sie können jederzeit über ihre Arbeit Rechenschaft ablegen.
Honorierung und Entschädigung im Fundraising Fundraiserinnen und Fundraiser stellen ihre Dienste entweder ehrenamtlich, als Angestellte
einer gemeinnützigen Organisation auf der Basis eines Gehalts oder als externe Dienstleister zur Verfügung. In diesem Fall orientiert sich das Honorar am Aufwand. Weder zahlen Fundraiserinnen und Fundraiser noch nehmen sie Kommissionen oder Provisionen in einem prozentualen Verhältnis zu den eingeworbenen Mitteln an. Bei Auftragsvergabe an externe Fundraiserinnen und Fundraiser bleibt das Verfügungsrecht über Konten bei der gemeinnützigen Organisation. Auf übermässige Risiken etwa durch Vorausfinanzierung von Aktionen durch den Auftragnehmer wird verzichtet. Das Bruttoprinzip, das sowohl Ausgaben als auch Einnahmen darstellt, muss eingehalten werden, eine Nettozielvereinbarung ist ausgeschlossen. Für die Angestellten der externen Partner gilt, dass der überwiegende Teil des Lohns nicht erfolgsabhängig sein darf. Falls Erfolgsbeteiligungen mit externen
Fundraisern vereinbart werden, sind sie Gross-Spendern und Institutionen gegenüber ohne Aufforderung offenzulegen. Diese Erfolgsbeteiligungen dürfen nicht in einem prozentualen Verhältnis zu den eingeworbenen Mitteln stehen.

Verbindlichkeit

Die vorliegenden ethischen Richtlinien sind Leitlinien, deren Einhaltung allen empfohlen wird, die im Fundraising tätig sind. Für Mitglieder von Swissfundraising sind sie verbindlich. Verstösse von Mitgliedern von Swissfundraising gegen diese ethischen Richtlinien werden
nach den Bestimmungen der Statuten und einem entsprechenden Ausführungsreglement geahndet und können zu einem Ausschluss aus dem Verband führen.

Quelle:
Swissfundraising, Rosenbergstrasse 85, Postfach 20, 9001 St.Gallen
März 2019